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23-03.2024 - Am 22. März hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz in seiner vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung zugestimmt. Dazu erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Einen echten Wachstumsbooster stellt das nun beschlossene Wachstumschancengesetz ganz sicher nicht dar, aber immerhin gibt die Politik damit einige wichtige Wachstumsimpulse. In der aktuell sensiblen wirtschaftlichen Phase sind alle standortstärkenden Impulse wichtig. Insofern ist es gut, dass die politische Hängepartie ein Ende gefunden und man sich verständigt hat. Klar ist aber auch, dass die nun beschlossene Fassung des Wachstumschancengesetz den wirtschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht wird. Es wird nicht ausreichen, um den Wachstumsturbo zu zünden. Es bleibt nur die Hoffnung auf Wachstum. Nur wenn die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk endlich gestärkt wird, lässt sich die Wachstumsschwäche überwinden.

Daher muss jetzt schnellstmöglich ein neues, mittelstandsorientiertes Wachstumspaket auf den Weg gebracht werden, das die ursprünglich im Gesetz enthaltenen Entlastungen und Investitionsanreize enthält. Teil eines solchen Wachstumspakets müssen echte Anreize sein, die Leistung wieder wertschätzen. So könnte etwa die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von Überstunden durch Arbeitgeber helfen, dieses Ziel zu unterstützen.

Die nun beschlossene degressive AfA für Wohngebäude und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau setzen entscheidende, aber längst überfällige Impulse für die Zukunftsbranche Bau. Da zu viele der weiteren, wichtigen Maßnahmen im Vermittlungsausschuss gestrichen wurden, bleiben die Weichenstellungen des Gesetzes nur halbherzig. Dies betrifft insbesondere die lang angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz sowie die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die zusätzlich zur steuerlichen Entlastung auch einen Teil der bürokratischen Belastung reduzieren würde. Der knapp bemessene Zeitraum von nur noch neun Monaten ist für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wiederum deutlich zu kurz und schafft so keinen Beitrag, die Planungssicherheit für Betriebe zu verbessern.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks

 

Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Wachstumschancengesetz nur kleinster gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht weitere Entlastung  

Das heute im Bundesrat angenommene Wachstumschancengesetz schafft zwar in seiner abgespeckten Version Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind aber weitere Maßnahmen nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken.  

Der DMB begrüßt es zunächst, dass heute die Länderchefs dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben. Zuvor hatte der Verband an die Regierungsparteien und Ministerpräsidenten appelliert, ihre Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt der finanziellen Belastung der Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition, die dem Mittelstand zugutekommen, können nun umgesetzt werden. Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine Verbesserung von Abschreibungsbedingungen oder eine optimierte Verlustverrechnung.  

 

Grundsätzlich zu kritisieren ist allerdings, dass die beiden Investitionsprämien sowohl für Digitalisierung als auch für Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext verankert wurden. Vor allem die Klima-Investitionsprämie, die während der Verhandlungen zwischen Regierung und Bundesländern im Vermittlungsausschuss gestrichen wurde, wäre eine zielführende Maßnahme gewesen. „Die Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein Rückschlag für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, sondern auch für die Bemühungen um die ökologische Transformation in Deutschland", so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.

Aus dem Entlastungspaket ist ein "Paketchen" geworden

Durch den Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt das Entlastungsvolumen des Gesetzes von geplanten knapp sieben Milliarden Euro jährlich auf rund drei Milliarden Euro. „Aus dem erhofften großen Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden. Das Wachstumschancengesetz kann daher nur ein erster Aufschlag sein, dem die Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg. Entscheidend hierbei sei, dass diese den gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle Förderprogramme wie beispielsweise die Klimaschutzverträge, die nur energieintensive Branchen betreffen, sind nicht ausreichend. Die breite Masse geht leer aus”, betont der DMB-Chef.  

 

Eine wirksamere, weil flächendeckende, Alternative stellen aus Sicht des Verbandes Steuergutschriften dar. In den USA werden sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen Standort wettbewerbsfähig zu halten. “Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits davon gesprochen, dass ein solches Modell auch für Deutschland erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.

Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Grafenberger Allee 128 a
40237 Düsseldorf

 

Heute hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz in seiner vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung zugestimmt. Der Präsident der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann, nimmt dazu Stellung: „Die heute beschlossene Fassung des Wachstumschancengesetzes ist kein großer Wurf, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Was das Handwerk braucht, ist ein mittelstandsorientiertes Wachstumspaket, das wirkliche Anreize für kleine und mittlere Betriebe schafft. Die nun endlich beschlossenen Abschreibungsverbesserungen für den Mietwohnungsbau sind gut, aber sie sind eben auch schon sehr lange überfällig. Was dem Mittelstand weiter fehlt, ist etwa die in Aussicht gestellte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz sowie die Erhöhung der Sonderabschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese würde die Betriebe nicht nur steuerlich entlasten, sondern auch den bürokratischen Aufwand reduzieren.“

Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 , 20355 Hamburg 

 

 

 


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